Privates Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht (Angestellte von öffentlichen Diensten wie Bund, Kantone, Gemeinden), insbesondere:
Prüfung und Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen
Kündigungen
Abgeltung von Überstunden, Ferien- und Feiertagen
Arbeitszeugnisse
Verletzungen des Gleichstellungsgesetzes (Benachteiligung aufgrund des Geschlechts)
Prüfung von Lohneinreihungen im öffentlichen Personalrecht