Arbeitsrecht

Privates Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht (Angestellte von öffentlichen Diensten wie Bund, Kantone, Gemeinden), insbesondere:

  • Prüfung und Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen

  • Kündigungen

  • Abgeltung von Überstunden, Ferien- und Feiertagen

  • Arbeitszeugnisse

  • Verletzungen des Gleichstellungsgesetzes (Benachteiligung aufgrund des Geschlechts)

  • Prüfung von Lohneinreihungen im öffentlichen Personalrecht

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