Unsere Honorare sind transparent.
Unsere Honorare richten sich nach den in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft üblichen Ansätzen für anwaltliche Arbeit. Das im Einzelfall anwendbare Honorar wird mit der Klientschaft bei Mandatsbeginn schriftlich in einer Honorarvereinbarung festgehalten. Diese stützt sich auf einen Honorartarif unserer Anwaltskanzlei, den Sie hier einsehen können. In den meisten Fällen rechnen wir nach Zeitaufwand ab, wobei der Ansatz in der Regel zwischen 250 und 400 Franken pro Stunde liegt. Das Honorar kann je nach Fall höher oder tiefer liegen. Bei höherem Streit- oder Interessewert zum Beispiel kann sich das Honorar nach dessen Höhe richten. Bei gerichtlicher Vertretung können gesetzliche Honorarordnungen oder Tarife zur Anwendung kommen, die wir Ihnen gerne erläutern. Wenn Sie für die Kosten eines Prozesses nicht aufkommen können, prüfen wir die Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung. Verlangen Sie eine vorgängige Kostenschätzung.
In der Regel rechnen wir nach Stundenaufwand ab. Das Honorar orientiert sich am Ansatz für anwaltliche Beratung, wobei individuelle Regelungen zur Anwendung kommen können. Wir unterbreiten Ihnen gerne einen Vorschlag.
Das Honorar für die Beratung und Vertretung von Privaten und von Vorsorgeeinrichtungen richtet sich in der Regel nach den Honoraransätzen für anwaltliche Beratung. Für Beratungen in Zusammenhang mit Verwaltungsmandaten, für Verwaltungsmandate von Vorsorgeeinrichtungen und für spezielle organisatorische Beratungen erstellen wir Ihnen gerne eine konkrete Offerte.