Hanna Byland

"Mit Blick für's Ganze - kompetent bis ins Detail"

Fokus

Als Anwältin und Unternehmerin berate, unterstütze und vertrete ich insbesondere Selbständige, UnternehmerInnen und Mitglieder von Vorstands- und Geschäftsleitungen in besonders herausfordernden Momenten. Zu Beginn eines Mandates schärfe ich mit Ihnen zusammen den genauen Sinn und Zweck meiner Beauftragung. Auf Basis dieses Verständnis, erarbeite ich mit Ihnen Wege zur Lösungsfindung die sowohl strategisch, wie auch den Umständen entsprechend pragmatisch sind und stärke Sie in Ihren Entscheidfindungsprozessen. Bei der Beendigung eines Mandates ist mir wichtig, dass die Grundsteine für eine positive Zukunft Ihres Vorhabens gelegt sind.

Werdegang

Studium in Luzern und Neuenburg, zweisprachiger Abschluss als Master of Law im Jahr 2015, Ausbildung in der Advokatur, bei Gericht, in einer Rechtsschutzversicherung und beim Gesundheitsdepartement, Advokaturexamen 2017. Seit 2018 als Rechtsanwältin und Partnerin in der Anwaltsgemeinschaft tätig. Mutter zweier Kinder.

Mandate

  • Gründerin, Vorstandsmitglied des Vereins Impact Hub Basel von Mai 2017 - Juni 2022

  • Geschäftsführerin der W.A. de Vigier Stiftung von August 2021 - heute

Publikation und Entscheide

RÜTSCHE/BYLAND, Art. 29 und Art. 30 GUMG, in: Fischer/Luterbacher (Hrsg.), Haftpflichtkommentar, Kommentar zu den schweizerischen Haftpflichtbestimmungen, Zürich/St. Gallen 2016

Zinspflicht bei Regressklagen im Bereich der beruflichen Vorsorge:
Urteil des Bundesgerichtes vom 7. Januar 2021, BGer 9C_63/2020

Anspruch auf Waisenrente bei Versterben eines faktischen Pflegevaters:
Urteil des Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt vom 17. September 2019, AH.2018.8 (SVG.2019.278)